Spendenlisten

Veröffentlichung von Spendernamen

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Regelungen gelten auch für Vereine. Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten, also alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. Dem Bundeswehr-Sozialwerk e.V. ist nur noch dann möglich, über Spenden zu berichten, wenn ihm vom Spender dafür ausdrücklich die Genehmigung erteilt wird.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Name und gespendeter Betrag in der Mitgliederzeitschrift und auf der Homepage des Bundeswehr-Sozialwerks genannt werden, geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger im Betreff den Text „Nennung Name/Betrag“ an oder übersenden Sie die Einverständniserklärung per Post an

Bundeswehr-Sozialwerk e.V.
Ollenhauerstraße 2
53113 Bonn

bzw. per E-Mail an bwsw@bundeswehr.org

In den Mitgliederzeitschriften des Bundeswehr-Sozialwerks werden aus Platzgründen regelmäßig erst Spenden ab einem Betrag von 50,00 € veröffentlicht.